DIE KURZE ANTWORT
Über die Treibhausgasminderungsquote kann der für berechtigte reine Batterieelektrofahrzeuge anrechenbare Strom vermarktet werden. Viele Halter nutzen dafür einen Dienstleister. Die mögliche Auszahlung ist kein allgemein festgelegter staatlicher Eurobetrag, sondern hängt vom Angebot und Vertrag ab. Prüfe Berechtigung, Quotenjahr, Bindung, Auszahlungsvoraussetzungen und Fristen. Eine Aussage über eine mögliche Höhe ersetzt keine verbindliche Zusage deines gewählten Anbieters.
Zuständigkeit und Nachweis verstehen
Das Umweltbundesamt bearbeitet die Bescheinigung nach den einschlägigen Regeln; ein privater Vermittler bündelt häufig die Vermarktung. Dafür werden regelmäßig Angaben aus der Zulassungsbescheinigung benötigt. Nicht jede elektrifizierte Antriebsart ist berechtigt. Beim gebrauchten Fahrzeug solltest du außerdem klären, ob für das betreffende Jahr bereits eine Beantragung erfolgt ist. Eine doppelte Vermarktung desselben Fahrzeugs für denselben Zeitraum ist keine sinnvolle Einnahmeplanung.
Den Anbieter nach Vertragsinhalt vergleichen
Unterscheide garantierte Vergütung von variablen oder nur bedingt zugesagten Beträgen. Frage, wann die Zahlung erfolgt und was bei einer Ablehnung passiert. Lies Laufzeit, automatische Verlängerung, Abtretung und Datenschutz. Ein auffälliger Höchstbetrag kann an Bedingungen geknüpft sein. Vergleiche deshalb den tatsächlich verbindlichen Anspruch und nicht nur die größte Zahl auf der Startseite. Behalte eine Kopie der abgegebenen Erklärung.
Das richtige Quotenjahr und die Frist beachten
Für die pauschale Anrechnung reiner Batterieelektrofahrzeuge nennt § 8 Abs. 1 Nr. 2 der 38. BImSchV den 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres, für 2026 also den 15. November 2026. Vermittler können frühere Annahmeschlüsse setzen. Die Frist für Strommengen öffentlicher Ladepunkte ist davon zu unterscheiden. Dieser Artikel hat den Stand 7. November 2026; spätere Quotenjahre und aktuelle Anbieterbedingungen sind erneut zu prüfen.
Vor einem Anbieterwechsel
Prüfe in deinen Unterlagen, für welche Jahre du bereits Rechte übertragen hast. Frage beim neuen Anbieter nach der tatsächlichen Auszahlungsgarantie und seinem Annahmeschluss. Beim Fahrzeugkauf solltest du dir erklären lassen, ob der Vorhalter das aktuelle Quotenjahr bereits genutzt hat. So vermeidest du widersprüchliche Zusagen und eine Einnahme, mit der du später nicht rechnen kannst.
Das nimmst du mit.
- Berechtigung und Quotenjahr zuerst prüfen.
- Garantierte und variable Auszahlung unterscheiden.
- Fristen des UBA und Anbieters beachten.
- Keine doppelte Vermarktung voraussetzen.
Quellen & Recherche
Grundlage dieses Artikels sind die folgenden Verbraucher-, Fach- und Originalinformationen. Rechenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit den jeweils genannten Annahmen.
- Umweltbundesamt: Vollzug der 38. BImSchV ↗
- ADAC: THG-Quote 2026 ↗
- § 8 Abs. 1 Nr. 2 der 38. BImSchV: Frist für reine Batterieelektrofahrzeuge ↗
Recherche: 7. November 2026. Inhalte können sich ändern; maßgeblich sind aktuelle Hersteller-, Anbieter- und Behördenangaben für deinen konkreten Fall. Redaktionelle Arbeitsweise.



